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Diese Seiten handeln nicht von der Buchhaltung, wie sie im kommerziellen Bereich (Handel, KV) angewandt wird, sondern von der Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung.
Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen, Investitionsrechnung, Laufende Rechnung, Eigenkapital, Gewinn, Abschreibung usw. werden analysiert, in Frage gestellt, den Tatsachen entsprechend beantwortet und erklärt und schliesslich mit konstruktiven und einleuchtenden Vorschlägen ersetzt.
Buchhaltung in der öffentlichen Verwaltung
(Mit einem Klick auf einen Titel wird der download der entsprechenden PDF-Datei gestartet)
1 Vorwort
2 Struktur der bestehenden Gemeindebuchhaltung
3 Buchungszusammenhänge in der bestehenden Gemeindebuchhaltung
4 Auffrischung in kaufmännischer Buchhaltung
5 Der Unsinn der kaufmännischen Einheiten in der Gemeindebuchhaltung
6 Der Mythos der Abschreibung
7 Die Identifikationskrise der Gemeindeverwaltung
8 Andere Rezepte
9 Der Fonds als Lösung
Anhang
10 Buchungsbeispiele mit dem Fonds Liquide Mittel
11 Die Beispiele von Kapitel 10 im Grossformat (jedoch ohne Kommentar)
Auszug aus dem Vorwort:
Anlass für dieses Essay ist die Tatsache, dass "kein Mensch" diese Gemeindebuchhaltung überhaupt versteht, die eingeweihten Fachleute natürlich ausgenommen. Und hier liegt schon ein Problem: Es braucht Fachleute für die Gemeindebuchhaltung, dabei handelt es sich doch um eine Buchhaltung der Gemeinde und für die Gemeinde, wie ihr Name schon sagt.
Doch wer in aller Welt (darf wörtlich aufgefasst werden) weiss, was eine "passivierte Abschreibung" und was eine "Pflichtabschreibung" ist (oder kennt gar den Unterschied zwischen den beiden); wer in aller Welt weiss, was eine "Übertragung der Ausgaben der Investitionsrechnung Ende Rechnungsjahr in die Bestandesrechnung über Dienststelle 999" ist (in der Gemeindebuchhaltung ist es eine "Aktivierung"...). "Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen" oder "Vorschussabtragungen" versteht das gemeine Volk wohl sprachlich schon irgendwie, kann sich jedoch buchhalterisch dann doch nichts rechtes darunter vorstellen, und so richtig deftig wird es, wenn dann auch noch die "Restanzierungen" und "Scharnierkonten" auftreten...
Doch nicht nur die Ausführung der Gemeindebuchhaltung ist ein unbegreifliches Relikt. Auch die ganze Anschauung, die dahinter steckt, bedarf nun wirklich der grundsätzlichen Hinterfragung: Im Gemeinwesen von Vermögensteilen, von Eigenkapital und gar von Gewinn zu sprechen, wie wenn es sich um eine kaufmännisch geführte Unternehmung handelte, erweist sich bei näherer Betrachtung nämlich als Unsinn.
"Da läuft doch etwas falsch." Dieser Satz sollte eigentlich überflüssig sein - ist es aber leider nicht. Denn wo sind die Politiker, die als Vertreter des Volkes solchen buchhalterischen Auswüchsen den Riegel schieben?! Die Antwort kann leicht ausfallen: Die Politiker scheuen ihre Blosstellung und befürchten den Verlust ihrer Glaubwürdigkeit, wenn sie auch nur andeuten würden, die Gemeindebuchhaltung sei ein unverständliches Gebilde.
Und so wird seit Jahrzehnten tagein, tagaus kräftig über "Verpflichtungskontrollen" und "Kapitaldienste" sowie "durch den unerwarteten Reingewinn ermöglichte zusätzliche Abschreibungen" referiert, als ob dies Begriffe wären, deren Bedeutung jeder während seines Erwachsenwerdens einmal erlernte, wie etwa "Ruchbrot", "Autobahn" oder "Megastar". Der Einwohner ignoriert hier sogar seine eigene Ignoranz gegenüber einem Thema, das ihn sehr wohl betrifft: Es geht hier für die meisten immerhin um zehn oder mehr Prozent ihres Einkommens, die da in den Gängen eines Labyrinthes entschwinden, das zu erforschen sie nie angehalten worden sind. Keine Grundschule spricht davon, auch ist die Gemeindebuchhaltung kein Thema an jeder anderen primären Berufsausbildung, ausser derjenigen für die Verwaltungslehre und in einigen wenigen Hochschulstudien.
Das Fossil der heutigen Gemeindebuchhaltung muss endlich seiner "ewigen Ruhe" zugeführt werden. Es ist verständlich, dass sich alle diejenigen in Verwaltung und Politik dagegen sträuben, die das Privileg haben, die Gemeindebuchhaltung zu beherrschen, ja, deren Lebensinhalt sie beruflich bedingt geradezu geworden ist. Es darf jedoch nicht sein, dass das Volk den praktizierten Umgang mit seinem Geld nicht versteht. Gemeindebuchhaltung muss so einfach und für jedermann nachvollziehbar werden wie etwa Autofahren. Dies ist eine einfache politische Grundbedingung.
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